Die Zielsetzung des berufsorientierten Fremdsprachenunterrichts in der Berufsschule lässt sich im Blick auf den Bildungsauftrag der Berufsschule wie folgt näher bestimmen:

• Die Auszubildenden sollen befähigt werden, sich in Situationen des privaten und beruflichen Alltags außer in ihrer Muttersprache in mindestens einer Fremdsprache verständigen zu können. (Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung)

• Sie sollen in die Lage versetzt werden, gegenwärtige oder/und künftige berufliche Aufgaben sprachlich zu bewältigen. (Beitrag zur beruflichen Qualifikation)

• Sie sollen angesichts der wachsenden weltweiten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verflechtungen in ihrer sozialen Verantwortung und in ihrer interkulturellen Kompetenz gefördert werden. (Beitrag zu gesellschaftlich-politischer Verantwortung). 

Gegenstand des Fremdsprachenunterrichts sind zentrale Handlungssituationen und Aufgaben der beruflichen Lebenswelt, für deren verantwortliche Mitgestaltung fremdsprachliche Kompetenz hilfreich oder gar erforderlich ist.

(Auszug aus: Lehrplan Fremdsprachenunterricht in der Berufsschule des HMK, https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/HKM/lp-fremdsprachen-bs.pdf)